AGB Systempartner
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem myCoffeeCup – Mehrwegkaffeebecher – Systempartner (nachfolgend „Systempartner“ genannt) und der CUP SOLUTIONS Mehrweg GmbH, Felmayergasse 2, 1210 Wien (nachfolgend „CUP SOLUTIONS“ genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Systempartner sind nur dann wirksam, wenn sie von CUP SOLUTIONS ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3. Unvorhergesehene von CUP SOLUTIONS nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, etc. („force majeure“) berechtigen CUP SOLUTIONS, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Systempartners, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertrag kommt zwischen den Vertragsparteien durch den beidseitig unterfertigten Systempartner- und Kooperationsvertrag zustande.
2.2. Die Parteien kommen überein ein Mehrwegsystem für Kaffeebecher (Coffee to go) zu implementieren. CUP SOLUTIONS bietet dem Systempartner die Möglichkeit zwischen zwei Varianten der Teilnahme zu wählen, je nachdem ob der Systempartner den Spülservice von CUP SOLUTIONS in Anspruch nimmt („Go Big“) oder die Becher selbst mittels eigener, geeigneter Spülmöglichkeit reinigt („Start Easy“):
2.3. Der Systempartner kann für jede einzelne Filiale die optimale Lösung wählen und diese Wahl auch nach Rücksprache mit CUP SOLUTIONS ändern.
2.4. Der Systempartner bekommt die myCoffeeCup Mehrwegbecher nach getätigter Bestellung von CUP SOLUTIONS geliefert. Der Systempartner verkauft seine Kaffee- und Heißgetränke im myCoffeeCup Mehrwegbecher zzgl. EUR 1,- (inkl. USt.) für den myCoffeeCup an den Konsumenten. Der Konsument hat nach Genuss seines Heißgetränks, die Wahl seinen Mehrwegbecher in einer Filiale des Systempartners zu retournieren oder bei einem myCoffeeCup Automaten gegen einen Gutschein, iHv EUR 1,- (inkl. USt.), zu tauschen. Um die nächstgelegene Rückgabemöglichkeit einfach und bequem zu gestalten, hat der Konsument mit der myCoffeeCup App eine moderne und schnelle Lösung die zeitgleich für den Systempartner auch als Werbeplattform genutzt werden kann.
2.5. Retourniert der Konsument seinen myCoffeeCup Mehrwegbecher in der Filiale des Systempartners, so muss der Systempartner entweder bei einem Warenkauf die Rechnungssumme um den Wert des myCoffeeCup Mehrwegbechers, also EUR 1,- (inkl. USt.), reduzieren oder den Wert des myCoffeeCup Mehrwegbechers, EUR 1,- (inkl. USt.), in Bar ablösen. Bei Einlösen eines, durch den myCoffeeCup Automaten oder einen Systempartner mit Rücknahme generierten Gutscheins, ist der Warenkauf ebenfalls um EUR 1,- (inkl. USt.) zu reduzieren. Die angenommenen Gutscheine löst der Systempartner im Anschluss wiederum bei CUP SOLUTIONS ein und erhält den Einsatz gutgeschrieben.
2.6. Als Filiale mit Spülservice („Go Big“) werden die benutzten und retourniertn Becher von CUP SOLUTIONS abgeholt, professionell gereinigt, kontrolliert und wieder in den Umlauf gebracht.
2.7. Als Filiale mit Eigenspülung („Start Easy“) werden die benutzten und retournierten Becher vom Systempartner selbst professionell gereinigt (gemäß aktueller Spülanleitung) und wieder in den Umlauf gebracht bzw. ausgegeben.
2.8. Der Systempartner verpflichtet sich durch den Rücknahmeautomaten generierte Gutscheine gemäß des Pkt. 7 entgegenzunehmen und zu akzeptieren.
3. Vertragsdauer
3.1. Der Vertag gemäß der Systempartner- und Kooperationsvereinbarung wird, sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2. Wird das Vertragsverhältnis über den, in der Systempartner- und Kooperationsvereinbarung, festgelegten Zeitraum hinaus verlängert, so gilt es als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Soll das Vertragsverhältnis über den, in der Systempartner- und Kooperationsvereinbarung, festgelegten Zeitraum hinaus nicht verlängert werden, so ist dieser Umstand dem anderen Vertragspartner spätestens ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitzuteilen.
3.3. Das unbefristete Vertragsverhältnis kann, nach Ablauf der verbindlichen Vertragslaufzeit gemäße Punkt 3.1., von beiden Seiten unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) schriftlich gekündigt werden.
3.4. Dessen ungeachtet sind die Vertragsparteien jederzeit zu einer sofortigen Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund, insbesondere bei Vorliegen eines der nachstehenden Gründe, berechtigt:
3.4.1. Zahlungsverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung und Überschreitung einer darin gesetzten mindestens 14-tägigen Nachfrist;
3.4.2. grobe Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere betreffend der hygienisch einwandfreien Selbstspülung für die Variante „Start Easy“
3.4.3. vertragswidrige Benützung der Mehrwegbecher oder erheblich nachteiliger Gebrauch;
3.4.4. Kooperation des Systempartners mit anderen Mehrweg-Systemanbietern für Coffee to go-Lösungen;
3.4.5. wenn über das Vermögen einer der Vertragsparteien ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und nicht binnen 4 Wochen aufgehoben wird, oder die Eröffnung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
3.4.6. wirtschaftliche Unrentabilität, die über das unternehmerische Risiko hinausgehen und den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens von CUP SOLUTIONS gefährden.
4. Leistungen von CUP SOLUTIONS
CUP SOLUTIONS ist verantwortlich für:
4.1. Die Wartung, die Servicierung, die Entleerung, die Positionierung sowie das Branding der myCoffeeCup Automaten.
4.2. Die von dem Partner übermittelten und gültigen Gutscheine entgegenzunehmen und als Gutschrift zu berücksichtigen.
4.3. Die Mehrwegbecher für Partner der Variante „Go Big“ hygienisch einwandfrei zu reinigen und dem Systempartner zu liefern.
4.4. Den Partner auf der myCoffeeCup Website und in der myCoffeeCup App zu listen und zu präsentieren.
4.5. CUP SOLUTIONS kümmert sich um die ordnungsgemäße Lieferung und Abholung der Mehrwegbecher. Je nach gewählter Variante erfolgen die Lieferungen und Abholungen zu den festgesetzten Konditionen.
4.6. CUP SOLUTIONS stellt für jede teilnehmende Filiale auf Wunsch die jeweils verfügbaren Werbetools zur Verfügung.
5. Leistungen des Systempartners
5.1. Der Systempartner verpflichtet sich folgende Parameter einzuhalten: Der Systempartner ist verpflichtet Mehrwegbecher des Typs „myCoffeeCup“ bzw. Mehrwegbecher mit dessen Erscheinungsbild und technischen Eigenschaften ausschließlich von CUP SOLUTIONS zu beziehen. Des Weiteren ist es dem Systempartner untersagt, an einem Mehrwegbechersystem für Getränke, welches mit dem „myCoffeeCup-Mehrwegbechersystem vergleichbar ist oder in direkter Konkurrenz steht, teilzunehmen, es zu verwenden bzw. anzubieten. Für sämtliche Schäden die CUP SOLUTIONS aufgrund eines Verstoßes des Systempartners entstehen (entgangener Gewinn, PR-Maßnahmen, Mehraufwand für die Logistik- Spül- und Administrationsleistungen, usw.) haftet der Systempartner.
5.2. Seine Kaffee- und Heißgetränke im Mehrwegbecher unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung und dem Erhalt der ersten Warenlieferung um mind. 10 Euro-Cents günstiger als die Kaffee- und Heißgetränke im Einwegbecher anzubieten und zu verkaufen.
5.3. Den myCoffeeCup Mehrwegbecher um EUR 1,- (inkl. USt.) an den Kunden zu verkaufen.sowie diesen Betrag klar und ersichtlich separat zum Produktpreis auszuweisen (EUR 2,30 Melange + EUR 1,- myCoffeeCup).
5.4. Den myCoffeeCup Mehrwegbecher im Wert von je EUR 1,- (inkl. USt.) zu jedem Zeitpunkt, nach Prüfung auf Echtheit anzunehmen und bei einem Warenkauf des Kunden bzw. Kauf eines myCoffeeCup Mehrwegbechers bei der Rechnungssumme diesen EUR 1,- (inkl. USt.) als Gutschrift zu berücksichtigen.
5.5. Die von den myCoffeeCup Automaten generierten Gutscheine im Wert von je EUR 1,- (inkl. USt.) zu jedem Zeitpunkt, nach Prüfung auf Echtheit anzunehmen und bei einem Warenkauf des Kunden bzw. Kauf eines myCoffeeCup Mehrwegbechers bei der Rechnungssumme diesen EUR 1,- (inkl. USt.) als Gutschrift zu berücksichtigen.
5.6. Die (umsatz-)steuerrechtliche Abwicklung dieser Becherrücknahme mit dem Konsumenten obliegt rein dem Systempartner. Der Systempartner hat sich mit den steuerrechtlichen Grundlagen für derartige Transaktionen vertraut zu machen und diese eigenständig und korrekt abzuwickeln.
5.7. Die Gutscheine müssen bis 15. des Folgemonats bei CUP SOLUTIONS einlangen, postalisch oder per persönlicher Übergabe, um in der Abrechnung des laufenden Monats berücksichtigt zu werden.
5.8. Der Systempartner ist für die Bekanntgabe und Aufrechterhaltung der Richtigkeit der Stammdaten auf der myCoffeeCup Website und in der myCoffeeCup App der teilnehmenden Filialen verantwortlich.
5.9. Der Systempartner darf die myCoffeeCup Mehrwegbecher ausschließlich für Getränke (Lebensmittelstandard) verwenden. Er ist verpflichtet bei der Abgabe von Produkten in myCoffeeCup Mehrwegbecher die Lebensmittel- und Hygienevorschriften einzuhalten.
5.10. Der Partner verwahrt die entgegengenommenen myCoffeeCups bis zur Abholung durch CUP SOLUTIONS unentgeltlich und aufwandskostenfrei. Die Verwahrung erfolgt unabhängig davon, ob diese gegen Waren getauscht werden oder die Refundierung des Kaufpreises in bar erfolgt.
5.11. Benutzte Mehrwegbecher sind unbedingt kühl zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
5.12. Für die Rückgabe müssen die Mehrwegbecher sortenrein und gestapelt wie bei der Anlieferung zur Abholung bereitstehen („Go Big“) bzw. versandt werden („Start Easy“). Mehrkosten aufgrund von etwaigem Sortieraufwand werden dem Systempartner direkt in Rechnung gestellt. Stehen die Becher bei Abholung durch CUP SOLUTIONS (ausschließlich bei „Go Big“) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit, so werden dem Systempartner mögliche Kosten für einen Mehraufwand durch CUP SOLUTIONS verrechnet.
5.13. Dem Systempartner ist es nicht gestattet die Reinigung (Spülen) der Mehrwegbecher selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Ausnahme gilt für Partner der Systemvariante START EASY (Partner mit Selbstspülung) unter der Voraussetzung einer geeigneten, eigenen Spülmöglichkeit.
5.14. Zusatzbestimmungen für Partner der Variante „START EASY“ gemäß Pkt 2.2.
5.14.1. Der Systempartner mit dieser Systemvariante ist berechtigt zurückgenommene myCoffeeCup Mehrwegbecher in seiner Filiale selbst zu spülen.
5.14.2. Der Systempartner ist dafür verantwortlich, dass die myCoffeeCup Mehrwegbecher gemäß der aktuellen „myCoffeeCup-Spülanleitung“ ordnungsgemäß gereinigt werden.
5.14.3. myCoffeeCup Mehrwegbecher müssen mit einer Waschtemperatur von 55-60 °C und einer Klarspültemperatur von mind 73 °C maschinell gereinigt werden.
5.14.4. Frisch gereinigte myCoffeeCup Mehrwegbecher dürfen erst nach kompletter Abtrocknung ineinander gestapelt werden.
5.14.5. die generellen HCCP-Standards müssen bei der Reinigung ebenfalls eingehalten werden.
5.14.6. Der Systempartner ist für die ordnungsgemäße Unterweisung seiner Mitarbeiter und zur Reinigung beauftragten Personen verantwortlich.
5.14.7. Etwaige Haftungsansprüche aufgrund mangelnder Reinigung trägt der Systempartner. Der Systempartner wird die CUP SOLUTIONS bei Inanspruchnahme aufgrund mangelnder Hygiene bei der Reinigung der myCoffeeCup Mehrwegbecher durch den Systempartner schad- und klaglos halten.
5.14.8. Der Systempartner muss über eine aufrechte Gewerbeberechtigung in der Sparte Gastronomie verfügen. Sollte der Partner diese Berechtigung verlieren, so berechtigt das zur sofortigen Vertragsauflösung.
5.14.9. Der Systempartner ist zur Einhaltung der Hygienestandards, die für einen Gastronomiebetrieb verbindlich sind, verpflichtet.
6. Zahlungskonditionen
6.1. Rechnungslegung erfolgt durch CUP SOLUTIONS nach bestätigter Bestellung bzw. Abrechnung der Gutscheine an die bekanntgegebene Rechnungsadresse
6.2. Die Rechnung wird elektronisch versendet.
6.3. Alle angeführten Preise auf der Rechnung verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sofern nichts anderes vermerkt ist.
6.4. Zahlungsziel von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug.
6.5. CUP SOLUTIONS ist berechtigt die angeführten Preise einmal jährlich zu indexieren und anzupassen, erstmalig zum 01.01.2023.
7. Gutscheine
7.1. CUP SOLUTIONS wird durch seine myCoffeeCup Automaten Gutscheine an den Konsumenten ausgeben. Der Konsument erhält für einen unbeschädigten Mehrwegbecher einen Gutschein im Wert von EUR 1,- (inkl. USt.) mit einem Gültigkeitszeitraum von einem Jahr.
7.2. Der Wertgutschein/Bon wird mit folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet:
a. klar und schnell erkennbare Rückseite
b. einem einzigartigen (uniquen) QR-Code
c. einer fortlaufenden und eindeutig zurechenbaren Rechnungsnummer
d. einem Zeitstempel zum Zeitpunkt der Wertgutschein/Bon-Ausgabe durch den Automaten
e. einem unter UV-Licht reagierenden Sicherheitsstreifen
7.3. Der Systempartner ist gemäß den rechtlichen Bestimmungen verpflichtet diesen Gutschein in den teilnehmenden Filialen anzunehmen und diesen beim Kauf eines myCoffeeCup Mehrwegbechers bzw. anderen Waren auf der Rechnung gutzuschreiben.
7.4. CUP SOLUTIONS wird die vom Systempartner eingelösten Gutscheine nochmals auf Richtigkeit kontrollieren und diese dann, sofern es sich nicht um etwaige falsche oder inkorrekte Gutscheine handelt, gemäß den oben angeführten Konditionen dem Systempartner gutschreiben.
7.5. Der Wertgutschein kann/darf nicht in bar abgelöst werden.
8. Marketing
8.1. Der Systempartner übermittelt, nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, die jeweiligen aktuellen Logos (Wortbildmarken, Bildmarken, Schriftzüge, usw.) an CUP SOLUTIONS. CUP SOLUTIONS ist berechtigt diese gewerblichen Schutzrechte bzw. Logos, Firma, Filialen und Anschriften des Systempartners im Rahmen der Kooperation für sämtliche Werbemaßnahmen (Website, App, Drucksorten, digitalen Medien, Presseaussendungen, udgl.) zu verwenden.
8.2. CUP SOLUTIONS übermittelt dem Systempartner das aktuelle Logo (Wortbildmarke) von myCoffeeCup. Der Systempartner darf seine Teilnahme am myCoffeeCup System auf seinen eigenen Marketingkanälen (Website, Social Media Plattformen, Intranet, Newsletter, Drucksorten,…) kommunizieren. Die Inhalte müssen vorab von CUP SOLUTIONS freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt innerhalb von 24h werktags.
8.3. Die Listung und Präsentation auf der Website, der App sowie der Drucksorten der einzelnen Systempartner erfolgt nach ausgewogenen, gleichen und fairen Bedingungen für alle Systempartner, sodass es zu keiner Bevorzugung kommen kann.
8.4. Grundsätzlich erfolgt die Listung der Systempartner nach alphabetischer Reihenfolge. Bei der Listung in der myCoffeeCup App erfolgt diese nach geographischer Nähe des Konsumenten zur nächstgelegenen Filiale.
8.5. Etwaige Inhalte, die auf der Website bzw. in der App zur Verfügung gestellt werden (Aktionen der Systempartner) erfolgen nach Freigabe durch CUP SOLUTIONS. Für den Inhalt sowie die Gestaltung von Werbeaktionen oder anderen Werbemaßnahmen des Systempartners auf der myCoffeeCup Webseite bzw. App ist ausschließlich der Systempartner verantwortlich. Dieser hat die rechtlichen Bestimmungen für diese Maßnahmen selbst zu beachten und einzuhalten. CUP SOLUTIONS ist nicht für die inhaltliche bzw. rechtliche Prüfung verantwortlich.
8.6. CUP SOLUTIONS hat das Recht, etwaige Werbeaktionen oder sonstige Werbemaßnahmen des Systempartners auf der myCoffeeCup Webseite bzw. App ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden. CUP SOLUTIONS wird hier allerdings sehr sorgfältig auf die Gleichbehandlung aller Systempartner achten.
9. Haftung
9.1. Der Systempartner hat sich selbst mit den einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Konsumenten vertraut zu machen und diese entsprechend einzuhalten (z.B. KSchG, ABGB, usw.). Der Systempartner haftet selbst für die aus dem Rechtsgeschäft mit dem Konsumenten resultierenden Ansprüche des Konsumenten.
9.2. Etwaige Ansprüche gegen CUP SOLUTIONS (UWG, PHG, usw.) bleiben davon unberührt.
9.3. Die Vertragsparteien vereinbaren für die Geltendmachung der Mängelrüge gem. § 377 ff UWG eine Frist von 14 Tagen ab Übergabe der Ware.
9.4. Sollte ein Produkt von CUP SOLUTIONS mangelhaft sein und der Konsument Gewährleistungsansprüche gegen den Systempartner geltend machen, so hat dieser binnen 14 Tagen, bei sonstigem Verfall, dies an CUP SOLUTIONS zu kommunizieren um Ansprüche gegen CUP SOLUTIONS geltend machen zu können.
9.5. Einen etwaigen Schaden aus der Annahme von falschen bzw. gefälschten Wertgutscheinen/Bons trägt der Systempartner selbst.
9.6. Der Systempartner hat stets auf die einwandfreie Qualität seiner Produkte, die er in myCoffeeCup Mehrwegbechern abgibt, sowie auf die Einhaltung der Lebensmittel- und Hygienestandards zu achten. Etwaige Ansprüche die aufgrund von verdorbenen oder ungenießbaren Lebensmitteln geltend gemacht werden – gehen stets ausschließlich zu Lasten des Systempartners.
9.7. Der myCoffeeCup Mehrwegbecher darf nicht mit Neonfarben oder Farben aller Art in Kontakt kommen, da Farbrückstände nicht vollständig entfernt werden können und der Mehrwegbecher dadurch aussortiert werden muss. Die Kosten für die Reinigung sowie für die ausgeschiedene Ware sind vom Systempartner gemäß Pkt. 14 direkt zu tragen.
9.8. Verwendet der Systempartner den myCoffeeCup Mehrwegbecher für nicht dafür vorgesehen Zwecke – so haftet ausschließlich er für etwaige Ansprüche Dritter. CUP SOLUTIONS ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten und wird sich im Falle einer Inanspruchnahme vollkommen am Systempartner regressieren.
9.9. Verstößt der Systempartner gegen das Selbstspülverbot gem. Pkt. 5.13. bzw gegen die Auflagen zur Selbstspülung gem. Pkt. 5.14. und entsteht dadurch einem Dritten (Konsumenten) ein (gesundheitlicher) Schaden, so haftet dafür ausschließlich der Systempartner. CUP SOLUTIONS ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten und wird sich im Falle einer Inanspruchnahme vollkommen am Systempartner regressieren.
10. Verzug
10.1. Bei Zahlungsverzug durch den Systempartner, beträgt der gesetzliche Zinssatz gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
10.2. Gerät CUP SOLUTIONS in Lieferverzug, so wird der Systempartner umgehend davon in Kenntnis gesetzt. CUP SOLUTIONS ist berechtigt bei Lieferengpässen vergleichbare Ersatzbecher zu liefern. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ist der Systempartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
10.3. Unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Produzenten oder dessen Sublieferanten entbinden CUP SOLUTIONS, wenn hierdurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflusst wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme oder zum Rücktritt vom Vertrag.
11. Beendigung des Vertrags
11.1. Nach der Beendigung des Vertrags ist der Systempartner berechtigt die noch im Eigentum des Systempartners befindlichen myCoffeeCup Mehrwegbecher zum Preis von EUR 1,- (inkl. USt.) pro Mehrwegbecher, sofern diese in einem einwandfreien und sauberen Zustand sind, an CUP SOLUTIONS zurück zu verkaufen.
11.2. Der Systempartner kann etwaige offene Wertgutscheine/Bons innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Vertrags bei CUP SOLUTIONS gegen eine Gutschrift einlösen. Nach dieser Frist ist CUP SOLUTIONS nicht mehr verpflichtet etwaige Wertgutscheine/Bons des Systempartners anzunehmen und einzulösen.
11.3. Der Systempartner ist nach Beendigung des Vertrags nicht mehr berechtigt Mehrwegbecher des Typs myCoffeeCup bzw. Becher mit dessen Erscheinungsbild und technischen Eigenschaften weder entgeltlich noch unentgeltlich zu veräußern bzw. abzugeben.
11.4. Der Systempartner ist nach Beendigung des Vertrags nicht mehr berechtigt die Firma von CUP SOLUTIONS bzw. etwaige Logos, Schriftzüge oder Marken von myCoffeeCup zu verwenden bzw. hat diese unverzüglich von seinen Medien (digital und analog) zu entfernen.
11.5. CUP SOLUTIONS ist nach Beendigung des Vertrags verpflichtet etwaige Marken, Logos und andere gewerbliche Schutzrechte des Systempartners von seinen Medien (digital und analog) zu entfernen. Etwaige Druckwerke, Artikel, Newsletter, Beiträge udgl, digital wie analog, die vor Beendigung des Vertrags veröffentlicht wurden, dürfen auch nach der Beendigung weiterverwendet werden bzw. öffentlich zugänglich bleiben.
11.6. Sollte eine Vertragspartei einen Verstoß gegen diese Verpflichtung der anderen Vertragspartei feststellen, so ist diese verpflichtet die andere Partei über diesen Verstoß zu informieren und diese aufzufordern binnen angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) diesen Verstoß zu beheben bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten werden darf.
11.7. Die Vertragspartner sind verpflichtet auch nach Beendigung des Vertrages den anderen Vertragspartner nicht in einem „schlechten Licht“ in der Öffentlichkeit darzustellen und den Ruf des Vertragspartners zu wahren.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Schriftformerfordernis
Der Vertrag sowie die auf darin verwiesenen Zusatzdokumente bilden als Einheit die vollständigen Abmachungen der Vertragsparteien. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen explizit als Änderungen dieses Vertrags bezeichnet sein. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. E-Mail und Telefax genügt nicht dem Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen und der Kündigung des Vertrages. Dagegen können alle sonstigen Mitteilungen nach diesem Vertrag auch per E-Mail erfolgen.
12.2. Vertragsanpassungen
CUP SOLUTIONS ist berechtigt diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) in regelmäßigen Abständen zu verändern und anzupassen. Widerspricht der Systempartner diesen Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der neuen Vertragsbedingungen, so gelten diese neuen geänderten Vertragsbedingungen als durch den Systempartner angenommen und somit als wirksam zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
12.3. Abgaben
Alle sich aus diesem Vertragsverhältnis oder den damit verbundenen Tätigkeiten des Systempartners ergebenden Abgabenobliegenheiten trägt der Systempartner. In jedem Fall hat der Systempartner die für die Einholung etwaiger behördlichen Bewilligungen anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen.
12.4. Überbindung/Subunternehmer
Der Systempartner ist nicht berechtigt, für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag Subunternehmer einzusetzen.
12.5. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung ihnen bekanntwerdende Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beider Partner, einschließlich des Inhalts dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln und an Dritte weder direkt noch indirekt weiterzugeben oder bekanntzumachen. Dies gilt für unbestimmte Zeit auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus.
12.6. Kompensation
Der Systempartner ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber dem CUP SOLUTIONS im Wege der Kompensation geltend zu machen. Alle Geldforderungen des Systempartners aus diesem Vertrag unterliegen einem Zessions- und Verpfändungsverbot.
12.7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von CUP SOLUTIONS.
12.8. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag inklusive aller Anhänge ist vertraulich zu behandeln und unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie sämtlicher Verweisungsnormen. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.